Vermieter: Freke Over, Heegeseeweg 8, 16837 Luhme, Stand 20.09.2022
Anreise / Abreise
Anreise ab 16:00 Uhr und Abreise bis 11:00 Uhr.
Abweichend sind die langen Wochenenden mit Abreise bis 18:00 Uhr.
Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren ½ Übernachtung,
von mehr als 4 Stunden einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr ohne Benachrichtigung an den Vermieter nicht erscheinen, gilt der Vertrag als gekündigt.
Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.
Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Hunde, ausgenommen Assistenzhunde, sind nicht erlaubt und andere Haustiere sind nur nach Vorabsprache möglich.
Die Unter- oder Weitervermietung oder ein Personenwechsel der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Ferienland Luhme in Textform und führen gegebenenfalls zu weiteren Kosten.
Eine Überbelegung der angemieteten Unterkunft ohne die Zustimmung des Ferienland Luhme führt zur sofortiger Kündigung und zusätzlicher Zahlung von 25,- € pro Nacht und Person. Tagesgäste müssen angemeldet werden und wir behalten uns vor einen Beitrag von 10,- € pro Erwachsenen zzgl. Kurtaxe und 4,- € pro Kind für die Geländenutzung zu berechnen.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Aus organisatorischen Gründen kann das Ferienland Luhme Unterkünfte mit gleicher Kategorie tauschen.
Das Aufstellen von Zelten kann nur in Absprache mit dem Ferienland Luhme auf die dafür vorgesehenen Plätze erfolgen.
Wir haben keine Stellplätze für Wohnmobile/Camper.
Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird am Anreisetag die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Bei Zahlungsverzug und Stornierungen ist das Ferienland Luhme berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschlag, Bearbeitungsgebühr) i. H. von 25,00 € zu erheben.
Nebenkosten für Wasser, Energie, Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht extra erhoben, sondern sind Teil des Mietpreises.
Im Gegensatz zu fast allen Ferienhausanbietern, die die Energiekosten separat und gesondert abrechnen, behalten wir uns vor, bei weiteren Preissteigerungen einen Energiezuschlag zu erheben, den wir euch zeitnah mitteilen würden. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Energiezuschlages gewähren wir euch ein Sonderkündigungsrecht.
Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
- vom Tag der Anzahlung bis zum 61. Tag vor Mietbeginn in Höhe der Anzahlung
- vom 60. Tag bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 40% des Gesamtpreises
- vom 29. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 60% des Gesamtpreises
- vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist 90% des Gesamtpreises zu zahlen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund von Nichtanreise oder verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.
Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden.
Eine schriftliche Benachrichtigung ist dazu genauso notwendig wie die schriftliche Bestätigung durch das Ferienland Luhme.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Unterkünften hat das Ferienland Luhme die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Unterkünfte anzurechnen.
Bei Angeboten mit Vollverpflegung berücksichtigt das Ferienland Luhme die ersparten Aufwendungen und begrenzt die Stornokosten auf maximal 60%. Bei Buchungen mit Verpflegung kann selbige bis 48 Stunden vor Reiseantritt kostenfrei storniert werden danach wird diese komplett in Rechnung gestellt.
Alle Menschen sind AusländerInnen, fast überall.
Wer das nicht akzeptiert, sollte lieber gleich auf einen Urlaub bei uns verzichten.
Rassistische, faschistische, sexistische oder sonstige diskriminierende Äußerungen gegenüber anderen Gästen oder MitarbeiterInnen führen zum sofortigen entschädigungslosen Verweis vom Gelände.
Das Ferienland Luhme ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern. Dies gilt auch für Besucher.
Bei berechtigtem Rücktritt des Ferienlands Luhme vom Vertrag entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Rückgewähr geleisteter Zahlungen.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Ferienland Luhme anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Ferienland Luhme gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Ferienlands Luhme auftreten, wird das Ferienland Luhme bei Kenntnis oder auf unverzügliche Mitteilung des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Vermeidung von Ruhestörungen, insbesondere während der Nachtruhe von 22 bis 8:30 Uhr. Die gegenseitige Rücksichtnahme anderen Gästen und unseren Tieren gegenüber sind zu beachten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Müll ist sortiert in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen und die benutzte Bettwäsche und Handtücher werden an der Ferienwohnung 2 in extra aufgestellte Behälter gebracht. Den Abwasch machen, Spülmaschine ausräumen und das Geschirr trocken und sauber in die Schränke und ggf. in die anderen Unterkünfte räumen (nach Inventarliste). Reinigung nach Anwendung des Backofens, der Kochplatten, des Kühlschranks und des Grills. Allgemeines Aufräumen in und rund um die Unterkunft wie z.B. Stock- und Steinsammlungen, Gartenmöbel, etc. … Die Einheit ist Besenrein zu übergeben. Die Endreinigung machen wir. Doch schließt die Endreinigung nicht die oben genannte zusätzliche Arbeit ein und das Ferienland Luhme behält sich vor, den erhöhten Aufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Vergesst bitte nicht den Schlüssel abzugeben.
Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer) müssen wir als Bestandteil unserer Geschäftskorrespondenz im Rahmen gesetzlicher Pflichten aufbewahren; das gilt auch für Emails und Datenbankeinträge. Diese werden in regelmäßigen Abständen archiviert, um sicherzustellen das zwar die Aufbewahrungspflichten erfüllt, jedoch der Personenkreis, der auf diese Daten zugreifen kann so klein wie möglich ist. In keinem Fall werden die Daten in einer missbräuchlichen Weise verwendet oder gar an Dritte weitergegeben.
Haftung
Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.
Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Ferienlands Luhme.
Es gilt bundesdeutsches Recht. Gerichtsstand ist Neuruppin.